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BAURECHT & IMMOBILIEN2017-09-14T12:13:55+00:00

Aus der Zulassung als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht ergibt sich der erste Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei im Bereich des privaten und öffentlichen Baurechts und den daran angrenzenden Gebieten. Im Einzelnen werden insbesondere die folgenden Bereiche abgedeckt: 

Rund um Baurecht & Immobilien

Ihr Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht aus Dachau 

Die eigenen vier Wände sind heute mehr denn je das Mittel zur Vermögensbildung und Altersvorsorge. In den meisten Fällen geht es hierbei um große Beträge. Die Immobilien- und Baubranche boomt. Alle am Bau Beteiligten – Bauherren, Architekten, Bauhandwerker und Bauunternehmen – benötigen eine zeitnahe, zuverlässige und wirtschaftlich sinnvolle Rechtsberatung.

Guter Rat ist nicht zu teuer, sondern die Absicherung einer großen und langfristigen Investition.

  • Sie wollen ein Grundstück kaufen, sind Eigentümer einer Immobilie und lassen darauf ein Haus bauen mit anschließender Vermietung oder Sie erwägen die Anschaffung eines Hauses oder einer Wohnung zur eigenen Nutzung?
  • Sie sind Bauunternehmer / Handwerker oder Architekt und benötigen Unterstützung in der Abwicklung Ihrer Bauaufträge von der Risikosteuerung über Haftungsfragen bis zur Absicherung und Realisierung Ihres Honorars?

Mit mehr als 25 Jahren anwaltlicher Erfahrung und der Qualifikation als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kann ich alle am Bau Beteiligten effektiv unterstützen und als Mediator auch alternative Lösungsansätze anbieten.

Baurecht und Architektenrecht

a.) öffentliches Baurecht
Hier geht es um die Zulässigkeit von Bauvorhaben, „die Genehmigung“.
Die häufigsten Fragen lauten:

  • Was darf ich auf mein Grundstück bauen?
  • Hat eine Klage auf Erteilung der Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg?
  • Was kann ich tun, wenn mein Bauantrag nicht bearbeitet wird?
  • Welche Möglichkeiten habe ich gegen Bebauungspläne vorzugehen?
  • Was bedeutet Bauen im unbeplanten Innenbereich?
  • Wann und was darf man im Außenbereich bauen?

b.) privates Baurecht
Hier geht es um die Bauverträge (VOB/B und BGB)

Die üblichen Fragen des Bauherrn lauten:

  • Welche Ansprüche habe ich, wenn mein Haus nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fertiggestellt wird?
  • Welche Leistungen sind im vereinbarten Preis enthalten, was ist ein Nachtrag?
  • Die erbrachten Leistungen sind mangelhaft. Was muss ich tun, um meine Rechte zu wahren, was darf ich nicht tun?
  • Die Rechnung entspricht nicht dem Angebot. Muss ich zahlen?
  • Die Planung des Architekten wird nicht genehmigt. Muss ich das Architektenhonorar bezahlen?
  • Liegt ein Planungs- oder ein Ausführungsfehler vor? Wer haftet?

Die üblichen Fragen des Bauunternehmers / Bauhandwerkers lauten:

  • Meine Rechnung wird nicht bezahlt, es werden Mängel vorgeschoben – was kann ich tun?
  • Was muss ich wann und wie tun, wenn ich in meiner Leistungserbringung behindert werde?
  • Wann werden Ausführungsfristen oder Vertragsstrafen hinfällig?
  • Wann ist die Abnahme erfolgt?
  • Wie muss ich eine Abnahme rechtsverbindlich gestalten?
  • Welche Ansprüche habe ich, wenn ich trotz günstigsten Angebotes bei der Ausschreibung den Zuschlag nicht erhalte?

c.) Architektenrecht

Der Architekt muss in seiner Arbeit Technik und Kreativität in Einklang bringen. Daneben ist er bei der Durchführung des Bauvorhabens das Bindeglied zwischen dem Bauherrn und den Bauausführenden.

Die häufigsten Fragen lauten:

  • Ist die (wiederholte) Planung vergütungspflichtig oder immer noch Akquisetätigkeit?
  • Müssen Abschlagsrechnungen bezahlt werden?
  • Welche Bedeutung hat die Schlussrechnung?
  • Liegt ein Planungs- oder Überwachungsfehler vor?
  • Welche Folgen hat die Nichterbringung aller Grundleistungen?
  • Wann tritt Verjährung ein?

d.) Bauträgerrecht, Grundstückskauf, Erbbaurecht, Maklerrecht, Mietrecht, Vermietung

  • Sie benötigen rechtliche Unterstützung vor oder bei der Anschaffung einer Immobilie?
  • Welches Baurecht besteht für das Grundstück?
  • Was steht eigentlich im Kaufvertrag zur Beschaffenheit der Wohnung, was in der Baubeschreibung?
  • Bestehen Rechte (Dienstbarkeiten, z.B. Wegerechte) anderer am Grundstück?
  • Was muss beim Erwerb eines Erbbaurechtes beachtet werden?
  • Wann habe ich als Makler meine Courtage verdient?
  • Wie kann ich als Makler meine Courtage absichern?
  • Was muss ich beim Verkauf oder der Vermietung meiner Immobilie beachten?

Bei allen oben genannte Fragen bin ich der richtige Ansprechpartner.

Ich bin seit über 20 Jahren im Baurecht und Immobilienrecht tätig und seit seiner Einführung berechtigt, den Fachanwaltstitel für Baurecht und Architektenrecht zu führen. Baurecht ist eine juristische Materie, in der Technik und Recht so eng verzahnt sind wie in kaum einem anderen Bereich. Dies macht die Faszination dieses Rechtsgebietes aus.

DIN-Normen und die Regeln der Technik sind häufig entscheidungsrelevant.

Aber nicht nur das materielle Recht hat seine Besonderheiten. Auch der Bauprozess unterscheidet sich in vielen Belangen von einem normalen Zivilprozess. Beweisaufnahmen und Sachverständigengutachten sind regelmäßig unumgänglich. Die Beweisaufnahme wird sehr häufig vor der Einleitung des eigentlichen Prozesses durchgeführt. Diese Vorgehensweise wird als „Selbständiges Beweisverfahren“ bezeichnet.

Wegen der Vielzahl der am Bau Beteiligten und den dadurch häufig auftretenden Subunternehmer-Ketten, ist in Bauprozessen die Streitverkündung weit verbreitet.

Alternative Verfahren der Konfliktlösung finden zunehmend Beachtung, wie z.B. das Schiedsgericht, das Schiedsgutachten, die Adjudikation oder die Mediation.

Mit anderen Worten helfe ich nicht nur bei der Anschaffung von Grundstücken und der Herstellung von Bauwerken, sondern auch bei deren Verwertung.

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