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ANGRENZENDE RECHTSGEBIETE2017-09-14T12:16:30+00:00

Ich berate unsere Mandanten im Unternehmensrecht, um die richtige Rechtsform für das Unternehmen zu finden und das Unternehmen im Wettbewerb angemessen zu positionieren. Ich vertrete unsere Mandanten auch in ausgewählten Fragen des Gesellschafts- und Wettbewerbsrechts:

Bei der Bearbeitung der Mandate im Immobilien- & Baurecht sowie im Erb- & Nachfolgerecht werden immer wieder andere Rechtsbereiche berührt, weshalb auch in diesen Bereichen entsprechende Qualifikationen erforderlich sind. An erster Stelle ist hier das Vertragsrecht und Unternehmensrecht zu nennen.

Vor allem bei Unternehmensnachfolgen ist das Gesellschaftsrecht gefordert und zwar nicht nur bezüglich der Nachfolge selbst, sondern auch im Hinblick auf Organisation und eventuelle organisatorische Änderungen sowie im Hinblick auf die laufenden Prozesse im Unternehmen.

Gerade bei der Nachfolgegestaltung sind das Gesellschaftsrecht, das Erbrecht und das Steuerrecht eng verzahnt. Die Kenntnis der maßgeblichen Bestimmungen und Urteile aus diesen Bereichen ist daher für eine erfolgreiche Gestaltung unabdingbar.

Gesellschaftsverträge sind nicht selten an veränderte Situationen im Zusammenhang mit der Nachfolgegestaltung anzupassen. Aus genau diesen Gründen sind auch gute Kenntnisse im Arbeitsvertragsrecht und im Vertragsrecht allgemein unverzichtbar.

Schließlich ist das Recht des geistigen Eigentums eine Materie, die regelmäßig von mir zu bearbeiten ist. Darunter sind die Rechtsgebiete des Urheber- und Verlagsrechtes, des Markenrechtes und Teilen des Presserechtes zu verstehen.

Natürlich werden die insofern vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen regelmäßig auch von den Unternehmensmandanten, Künstlern und – nicht zu vergessen – von Architekten in Anspruch genommen, wenn deren Planungen entsprechende gestalterische Höhe erreichen.

 

Und damit schließt sich der Kreis zum Baurecht.

Unternehmensrecht
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